Allgemeine Geschäftsbedingungen der eac GmbH Unternehmens- und Kommunikationsberatung
- Allgemeines
Für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen brandflair GmbH (brandflair) und dem jeweiligen Auftraggeber gelten die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Sie gelten mit Auftragsannahme auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen als vereinbart. Regelungen, die diese Geschäftsbedingungen abändern oder aufheben, sind nur dann gültig, wenn dies von eac schriftlich bestätigt wird. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, diesen Bedingungen wird ausdrücklich schriftlich seitens eac zugestimmt.
eac macht darauf aufmerksam, dass wir im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendige Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß § 33 BDSG verarbeitet und gespeichert werden, soweit möglich wird die vertrauliche Behandlung persönlicher Daten zugesichert.
- Vertragsschluss/Vertragsinhalt
Unsere Angebote verstehen sich stets freibleibend. Die als „Kostenschätzung“, ,,Kostenrahmen“, ,,Kostenskizze“ oder „Grobkostenkalkulation“ bezeichneten Angebote von eac sind unverbindlich.
Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch brandflair zustande.
Werden Angebote nach den Angaben des Auftraggebers und den von ihm oder der jeweiligen Ausstellungsleitung zur Verfügung gestellten Unterlagen ausgearbeitet, haftet brandflair für die Richtigkeit und Geeignetheit dieser Unterlagen nicht, es sei denn, deren Fehlerhaftigkeit und Ungeeignetheit wird vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht erkannt.
An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen behält sich brandflair die Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
Von Angeboten und Prospekten abweichende Verbesserungen und Änderungen -die den Verwendungszweck nicht beeinträchtigen und für den Auftraggeber zumutbar sind- behält sich brandflair vor.
- Urheber- und Verwertungsrechte
- Grundsatz
Grundsätzlich verbleiben sämtliche Urheberrechte und Verwertungsrechte an den von der Agentur geschaffenen Produkten bei ihr als Schöpferin. Auf die Auftraggeber werden die Verwertungs-, Verwendungs- und Nutzungsrechte nur im Rahmen und im Umfang des schriftlichen Auftrages übertragen. Die Erweiterungen von Verwertungsrechten, insbesondere neue Auflagen, oder Nutzung der Produkte mit anderen Medien, auch Veranstaltungswiederholungen werden grundsätzlich nur im Rahmen der Erteilung eines neuen Auftrages gestattet. Der Auftraggeber erhält die Verwertungs- und Nutzungsrechte für die Verwendung für weitere Marketingmaßnahmen ohne besondere Vereinbarung grundsätzlich nicht.
- Entwürfe
Über das Vorstehende hinaus verbleiben sämtliche Rechte an Entwürfen, die dem Auftraggeber im Rahmen der Vertragsanbahnung präsentiert oder übergeben worden sind, uneingeschränkt bei der Agentur. Wird der Auftrag nicht erteilt, so sind sämtliche Entwürfe an eac herauszugeben oder auf Verlangen zu vernichten. Anderweitige Verwendung der Entwürfe ganz, teilweise oder in abgeänderter Form ist dem Auftraggeber untersagt. Auf die §§ 106 ff Urhebergesetz wird ausdrücklich hingewiesen.
- Materialien des Auftraggebers
Stellt der Auftraggeber im Rahmen der Realisierung des Auftrages der Agentur eigene Materialien (Bilder, Texte, Klangproben etc.) zur Verfügung, so garantiert der Auftraggeber, dass diese Materialien frei von Rechten Dritter sind oder dass die zur Realisierung des Projektes erforderlichen Verwertungs- und Nutzungsrechte dem Auftraggeber uneingeschränkt zustehen. Auf Verlangen der Agentur hat der Auftraggeber die entsprechenden Freigabeerklärungen der Urheberrechtsinhaber vorzulegen. Der Auftraggeber stellt eac unwiderruflich von etwaigen Ansprüchen Dritter in unbeschränkter Höhe einschließlich etwaiger Rechtsverfolgungskosten frei.
- Werbe- und Wettbewerbsrecht
brandflair verpflichtet sich, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihr diese bei Vorbereitung von Projektmaßnahmen oder ähnlichen Projekten oder Maßnahmen gemäß dem jeweiligen Leistungsverzeichnis bekannt werden. Das grundsätzliche Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der einzelnen Maßnahmen trägt der Kunde, dies gilt insbesondere für den Fall, dass Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts oder des speziellen Werberechts verstoßen. Die Prüfung von Rechtsfragen, insbesondere aus dem Bereich des Urheber-, Wettbewerbs- oder Warenkennzeichenrechts ist nicht Gegenstand dieser Vereinbarung oder Aufgabe der eac. Erforderlichenfalls kann die brandflair zur Erfüllung ihrer Hinweispflicht die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit einer vom Kunden freigegebenen Leistung vor ihrer Durchführung durch einen Anwalt auf Kosten vom Kunden überprüfen lassen. Diesbezüglich bedarf es einer vorherigen Freigabe. Sollte der Kunde der anwaltlichen Überprüfung widersprechen oder entscheidet sich trotz festgestellter rechtlicher Bedenken zur Durchführung der Maßnahme, übernimmt die eac keine Haftung.
- Sachaussagen
Sofern von der brandflair gefertigte Vorlagen zur Freigabe dem Kunden übermittelt werden, übernimmt mit der Erteilung der Freigabe der Kunde die Haftung für die Richtigkeit der sachlichen Angaben, dies gilt insbesondere für enthaltene Sachaussagen in Bezug auf Produkte und Leistungen. Sollte die brandflair mit Ansprüchen Dritter diesbezüglich konfrontiert werden, verpflichtet sich der Kunde die brandflair von diesen Ansprüchen freizustellen.
Über das Vorstehende hinaus gilt grundsätzlich:
- Leistungsänderungen
Im Laufe der Realisierung von Projekten kann es erforderlich werden, den jeweiligen Leistungskatalog, insbesondere Ort, Zeit und Ausgestaltung einzelner Elemente des geplanten Projektes zu ändern, zu ergänzen oder zu erweitern.
In Abstimmung mit dem Auftraggeber erhält eac das Recht, die erforderlichen Änderungen zu planen und durchzuführen. Sofern die wesentlichen Grundzüge des erteilten Auftrages nicht berührt werden, wird der Auftraggeber den Änderungen nur bei Unzumutbarkeit widersprechen.
- Plichten der brandflair GmbH brandflair verpflichtet sich, mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns das geplante Projekt gewissenhaft zu planen und den Auftraggeber zu beraten sämtliche Leistungsträger sorgfältig auszuwählen und zu überwachen das geplante Projekt in der Realisationsphase zu überwachen und sicherzustellen
- Andere Unternehmer, Subunternehmer
- Andere Leistungsträger
Grundsätzlich erbringt eac sämtliche Leistungen gegenüber dem Auftraggeber in eigener Verantwortung. In besonderen Fällen – beispielweise bei Transporten von Personen im Liniendienst- tritt brandflair teilweise als Vermittler auf. Der Auftraggeber schließt bei solchen – im Angebot eindeutig gekennzeichneten Leistungen- auf Vermittlung der Agentur die erforderlichen Verträge unmittelbar mit dem Leistungsträger. Die Vertragskonditionen des Drittunternehmers werden dem Auftraggeber vor Vertragsschluss zur Genehmigung vorgelegt. Mit der Genehmigung bevollmächtigt der Auftraggeber eac, die erforderlichen Verträge zu schließen. Für die Betreuung solcher Leistungen ist brandflair berechtigt, die im jeweiligen Angebot aufgeführten Handlingpauschalen zu berechnen. Sofern im Angebot nicht anders aufgeführt, so gilt eine Handlingpauschale i. H. v. 20% für die Betreuung der v. g. Leistungen.
- Subunternehmer
brandflair ist berechtigt, sämtliche Leistungen auch durch nachrangige Unternehmer zu erbringen. Diese werden ausschließlich zur Erfüllung der Verpflichtungen der Agentur gegenüber dem Auftraggeber tätig, so dass diese nicht verpflichtet ist, über diese Vertragsverhältnisse Rechnung oder Auskunft zu erteilen.
- Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet
- entsprechend vereinbarte Mitwirkungshandlungen fristgerecht vorzunehmen
- insbesondere die für Teilentscheidungen im Rahmen des Projektes erforderlichen Zustimmungserklärungen (z. B.: Endgültige Wahl der Veranstaltungsorte, logistische Detailentscheidungen, Auswahl von Programmpunkten, Marketing etc.) innerhalb der vereinbarten Zeitplans zu treffen
- die für die Planung und Durchführung des Projektes entscheidungsbefugten Mitarbeiter oder Gremien zu benennen und deren Verfügbarkeit – oder deren Vertretung – sicherzustellen.
- die zur Durchführung des Projektes vereinbarten eigenen Materialien innerhalb des vereinbarten Zeitplans zu liefern.
- Haftung und Gewährleistung
- Grundsatz und Leistungsbeschreibung
Die Leistungspflichten der brandflair werden ausschließlich von der Leistungsbeschreibung bestimmt. Werbende Aussagen Dritter gelten nicht.
- Gewährleistung und Nacherfüllung
Mängel der geschuldeten Leistung der brandflair werden durch Nacherfüllung -soweit möglich- innerhalb der Gewährleistungsfrist von 6 Monaten ab Leistung nach entsprechender Mitteilung durch den Auftraggeber behoben.
Dieses geschieht nach Wahl der Agentur durch Nachbesserung oder Ersatzleistung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so kann der Auftraggeber grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei geringfügiger Vertragswidrigkeit, insbesondere bei geringfügigen Mängeln steht dem Auftraggeber kein Rücktrittsrecht zu.
- Haftungsgrundsätze
Für Fehler an Leistungen nach der Leistungsbeschreibung haftet eac uneingeschränkt. Die Haftung wird jedoch auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen der jeweils geschuldeten Leistung typischerweise gerechnet werden muss.
- Umfang der Haftung
Im Übrigen haftet eac unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit – auch ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet eac nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder dem Verlust des Lebens.
- Haftungsbeschränkung leichte Fahrlässigkeit
Die Haftungssumme für Schäden, die auf leichter Fahrlässigkeit beruhen und die nicht zurechenbare Körper- und Gesundheitsschäden oder den Verlust des Lebens betreffen, wird auf 10 % der Auftragsvertragssumme, maximal auf eine Entschädigungssumme von € 25.000 begrenzt.
- Mitarbeiter und Beauftragte
Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und Beauftragten oder Subunternehmer der eac.
- Produkthaftung und zeitliche Beschränkung der Haftung
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt (§ 14 Produkthaftungsgesetz). Grundsätzlich verjähren sämtliche übrigen Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels nach einem Jahr ab Auslieferung der Produkte, bzw. nach Ende der Veranstaltung. Dieses gilt nicht für arglistig verschwiegene Mängel.
- Höhere Gewalt
Wird die Durchführung des Projektes infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer, höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder unmöglich, so kann sowohl der Auftraggeber, als auch eac den Vertrag kündigen. In diesem Fall kann eac für die bereits erbrachten und die noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
- Transport und Verpackung
- ) Die (Liefer-) Gegenstände reisen stets auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers, wenn nichts anderes vereinbart ist. Sofern keine besondere Anweisung vorliegt, bestimmt brandflair den Versand nach ihrem Ermessen ohne Verantwortung für eine besondere Verpackung und wählt den nach ihrer Meinung geeignetsten Weg.
- ) Zum Abschluss einer Transportversicherung, deren Kosten der Auftraggeber zu tragen hat, ist eac berechtigt, jedoch nicht verpflichtet.
- ) Eventuelle Ansprüche gegen das Transportunternehmen werden auf Verlangen an den Auftraggeber abgetreten.
- ) Gegenstände des Auftraggebers, die zur Leistungserbringung von brandflair erforderlich sind, müssen zum vereinbarten Termin frei Haus bzw. an den von eac genannten Ort angeliefert werden. Die Rücklieferungen solcher Teile erfolgt unfrei ab Verwendungsort auf Gefahr des Auftraggebers.
- ) Der von der brandflair unverschuldete Untergang auf dem Transport oder das Abhandenkommen der angelieferten Materialien am Verwendungsort geht zu Lasten des Auftraggebers.
- ) Für termin- und qualitätsgerechte Ausführung haftet brandflair nur, wenn der Auftraggeber seinen vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere derjenigen zur fristgerechten Zahlung, ordnungsgemäß nachgekommen ist.
- ) Soweit nichts Anderes vereinbart ist, haftet brandflair nicht für eingebrachte Gegenstände des Auftraggebers, soweit brandflair nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln die Beschädigung oder den Untergang der Gegenstände verursacht hat.
- ) Im Übrigen ist die Haftung von brandflair, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter und falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen eingeschränkt:
eac haftet nicht
- im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlicher Vertreter, Angestellten oder sonstiger Erfüllungsgehilfen;
- im Falle grober Fahrlässigkeit seiner nichtleitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen soweit es sich nicht um die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen und vertragsgemäßen Leistung sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Auftraggeber die vertragsgemäße Verwendung der Leistung von brandflair ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib und Leben von Personal des Auftraggebers oder Dritten oder des Eigentums des Auftraggebers vor erheblichen Schäden bezwecken.
- Untersuchungs- und Rügepflicht (§§ 377 ff HGB)
- Mängelrüge, Form und Frist
Der Auftraggeber wird die erbrachten Leistungen einschließlich etwaiger Dokumentationen unverzüglich abnehmen bzw. unverzüglich insbesondere auf deren Vollständigkeit untersuchen. Pflichtverletzungen der eac die hierbei festgestellt werden, müssen unverzüglich gegenüber dem Mitarbeiter der brandflair vor Ort zunächst mündlich und innerhalb von acht Werktagen schriftlich gerügt werden. Die Mängelrüge muss eine nach Kräften zu detaillierende Beschreibung der Mängel beinhalten.
- Nachträgliche Mängelrüge
Mängel, die im Rahmen der beschriebenen ordnungsgemäßen Untersuchung oder Abnahme nicht feststellbar sind, müssen innerhalb von acht Werktagen nach Entdeckung unter Einhaltung der in Abs. 1 dargelegten Rügeanforderungen, jedoch ausschließlich schriftlich gerügt werden.
- Genehmigung
Bei einer Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Leistung in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt. Dieses gilt nicht für Fälle des§ 478 BGB (Rückgriff des Unternehmers) und§ 479 BGB (Verjährung von Rückgriffsansprüchen).
- Allgemeine Vertragsabwicklung der Leistungen von eac GmbH Unternehmens- und Kommunikationsberatung
- Leistungsphasen, Abnahme
Grundsätzlich sind die Leistungen der brandflair in drei Phasen unterteilt: Die Konzeptphase, die Planungsphase und die Fertigstellungs- oder Endproduktionsphase. Der Umfang der einzelnen Leistungsphasen und ihre zeitliche Dauer wird durch den schriftlichen Auftrag bestimmt.
- Nach Fertigstellung des Produktes oder der Leistung ist der Auftraggeber verpflichtet, die Leistung abzunehmen. Die Abnahme ist auf Verlangen schriftlich zu erklären. Vorgelegte Abnahmeprotokolle sind zu unterzeichnen.
- Teilabnahmen
Insbesondere nach jeder Leistungsphase ist brandflair berechtigt, dem Auftraggeber einzelne Bestandteile des Gesamtwerkes zur Teilabnahme vorzulegen. Der Auftraggeber ist zur Teilabnahme verpflichtet, sofern die betreffenden Bestandteile der Produktion den vereinbarten Anforderungen entsprechen. Geringfügige Mängel berechtigen nicht zur Abnahmeverweigerung.
- Vorleistungen
brandflair ist jederzeit berechtigt, insbesondere zur Sicherstellung von Vorleistungen Dritter (BSP: Reservierungskosten, Kautionen, Transportmittel- und Unterkunftsreservierungen, Produkteinkäufe etc.) eine angemessene Vorauszahlung von dem Auftraggeber zu verlangen.
- Leistungsfristen, Verspätung und Folgen
Liefer- und Fertigstellungstermine gelten nur als verbindlich vereinbart, wenn der Auftraggeber die zur Realisation des Projektes erforderlichen Informationen und Materialien in dem vereinbarten Darstellungsmedium bis zu dem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt vollständig der brandflair zur Verfügung gestellt hat.
- Folgen der verspäteten Mitwirkung des Auftraggebers
Überschreitet der Auftraggeber den für seine Mitwirkungspflichten vereinbarten Zeitpunkt, so haftet brandflair grundsätzlich nicht für die Folgen der verspäteten Realisierung des Projektes. Einer besonderen Aufforderung der brandflair an den Auftraggeber oder einer Erinnerung an die Einhaltung des Zeitplanes bedarf es ausdrücklich nicht. Ändern sich aufgrund der verspäteten Informationserteilung oder einer verspäteten Entscheidung durch den Auftraggeber die Produktionskosten etwa durch notwendig werdende Sonn-, Feiertags- oder Nachtarbeiten, Umbuchungen, Stornierungen, Erweiterung oder Reduzierung der Personenzahlen, so fallen diese Kosten dem Auftraggeber zur Last. eac wird sich jedoch bemühen, die Zusatzkosten so gering wie möglich zu halten.
- Preise
- ) Die Angebotspreise haben nur Gültigkeit, wenn der Vertrag wie angeboten insgesamt und nicht nur teilweise zustande kommt.
- ) brandflair ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen und diese gesondert abzurechnen.
- ) Das Entgelt für die Dienste des Auftragnehmers wird nach den für die Tätigkeit aufgewendeten Zeiten berechnet oder als Festpreis schriftlich vereinbart.
- ) Alle Preise verstehen sich jeweils zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer nach dem zum Zeitpunkt der Leistung gültigen Mehrwertsteuersatz.
- ) Beauftragt brandflair im Rahmen dieses Vertrages dritte Personen oder Unternehmen mit der Erbringung von Leistungen im Namen und für Rechnung von brandflair, so ist brandflair nicht verpflichtet, über die von Dritten in ihrem Auftrag erbrachten Leistungen Rechnung zu legen oder Rechnungen der von ihr beauftragten Personen vorzulegen.
- ) Im Angebot nicht veranschlagte Dienstleistungen, die auf Verlangen des Auftraggebers ausgeführt werden, werden dem Auftraggeber zusätzlich nach den jeweils aktuellen Vergütungssätzen von brandflair in Rechnung gestellt. Dasselbe gilt für Mehraufwendungen, die bedingt sind durch unrichtige Angaben oder unvollständige Vorarbeiten des Auftraggebers, durch unverschuldete Transportverzögerungen oder durch nicht termin- oder fachgerechte Vorleistungen Dritter, soweit sie nicht Erfüllungsgehilfen von eac sind.
- ) Neben der Honorarforderung haben wir Anspruch auf Ersatz entstandener Auslagen. Einzelheiten der Zahlungsweise und der Zahlungshöhe werden im Vertrag geregelt.
- Zahlungen
- ) Falls nicht anders vereinbart, ist brandflair berechtigt, jede einzelne Dienstleistung sofort nach deren Erbringung in Rechnung zu stellen.
- ) Rechnungsbeträge sind, soweit nichts anderes vereinbart wird, mit Rechnungszugang sofort zur Zahlung fällig.
- ) Die Bezahlung unserer Leistungen hat durch Überweisung oder per Bankeinzug zu erfolgen.
- ) Sofern nicht anders vereinbart ist brandflair berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse wie folgt zu verlangen:
50 % der vereinbarten Vergütung bei Auftragserteilung
40 % der vereinbarten Vergütung bei Beginn der Auftragsbearbeitung
10 % des Preises bei Erhalt der Endabrechnung
Abzüge irgendwelcher Art sind ausgeschlossen. Anzahlungen werden nicht verzinst.
- ) Während des Verzugs des Kunden ist brandflair berechtigt, unbeschadet weitergehender Ansprüche, Verzugsschadensersatz in Höhe von 9% über dem Basiszinssatz zu verlangen, soweit der Auftraggeber Kaufmann ist, im Übrigen 5% über dem Basiszinssatz. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
- ) brandflair ist im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden nach Fristsetzung weiter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen. Für die Höhe des Schadensersatzes gilt die Regelung unter Ziffer 8.3 dieser Bedingungen. Sämtliche Rechnungen der eac sind mit Rechnungsstellung fällig und innerhalb von 10 Werktagen abzugsfrei zu zahlen. eac ist zur Erstellung von Abschlagsrechnungen, insbesondere nach jeder Leistungsphase berechtigt. Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung einer Teilrechnung in Verzug, so ist brandflair berechtigt, die Erbringung weiterer Leistungen bis zur Zahlung zu verweigern. Im Falle des Zahlungsverzuges des Auftraggebers verlieren sämtliche Liefer- und Produktionsfristen ihre Gültigkeit.
Die exakten Zahlungsziele und Zahlbeträge (Teil-, bzw. a-conto-Zahlungen) werden individuell für das jeweilige Projekt vereinbart.
- Kündigung und Rücktritt
- ) Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes zu kündigen oder davon zurückzutreten.
- ) Nimmt der Auftraggeber trotz Fertigstellungserklärung die Dienstleistungen von brandflair ohne wichtigen Grund nicht entgegen oder kommt der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht ordnungsgemäß nach, so wird brandflair nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von ihrer Leistungsverpflichtung frei und kann Schadensersatz verlangen.
- ) Als Schadensersatz kann brandflair den Wert der bis zur Vertragsbeendigung erbrachten Dienstleistungen sowie 50% des Wertes der noch nicht erbrachten Dienstleistungen verlangen, es sei denn der Auftraggeber weist nach, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines höheren nachgewiesenen Schadens bleibt brandflair vorbehalten.
- Aufrechnungsverbot
Gegen die Rechnungsforderungen der eac ist eine Aufrechnung mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen ausgeschlossen.
- Schlussbestimmungen
- a) Erfüllungsort und Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzliche Vereinbarungen zulässig sind, Essen.
- b) Wenn nichts Anderes vereinbart ist, gilt für das Vertragsverhältnis ausschließlich Deutsches Recht.
- c) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. Anstelle der wirksamen Bestimmung tritt im Wege der Vertragsanpassung eine angemessene andere Regelung, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wäre die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen.
- Verschwiegenheit
Wir verpflichten uns, über alle betrieblichen Belange des Auftraggebers, über die wir im Rahmen der Vertragserfüllung Kenntnis erlangen, Stillschweigen zu bewahren und vertrauliche Informationen nicht an Dritte weiterzugeben. Werden vom Auftraggeber Adressdaten zur Verfügung gestellt, gelten die datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Ebenso verpflichtet sich der Auftraggeber zur Verschwiegenheit zu allen Belangen von brandflair, der Kosten und weiteren Informationen, von denen Kenntnis erlangt wurde.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmungen tritt die Regelung, die dem am Nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, sofern sie den betreffenden Punkt bedacht hätten. Gleiches gilt für etwaige Lücken der vertraglichen Vereinbarungen.
